Öffentliche Rückmeldung
Bundestag/ Gesundheitsauschuss
Mit diesem Formular können Anbauvereinigungen das gemeinsame Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesgesundheitsministerium und den Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, sowie den Bundestag unterstützen.
Ziel des Schreibens ist eine klare und glaubwürdige Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum.
Medizinisches Cannabis muss als verschreibungspflichtiges Arzneimittel seriös, patientenorientiert und ärztlich verantwortet bleiben. Genusskonsum gehört dagegen in kontrollierte, legale und nicht-kommerzielle Strukturen wie Anbauvereinigungen.
Diese Abgrenzung gerät zunehmend unter Druck: Kommerzielle Anbieter werben mit schneller Online-Verschreibung, Sortenauswahl, Grammpreisen, importierten Blüten und Expresslieferung. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Genusskonsum faktisch über medizinische Schnellverordnungen in den Arzneimittelmarkt verlagert wird. Das schadet Patientenschutz, Akzeptanz der Teillegalisierung und den nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen.
Wir möchten deshalb möglichst viele Anbauvereinigungen hinter einem gemeinsamen öffentlichen Schreiben versammeln. Eine Mitgliedschaft im CAD ist dafür nicht erforderlich. Es geht ausschließlich darum, als Unterstützerin oder Unterstützer dieses Schreibens sichtbar zu werden.
Ziel ist, dass mindestens 100 aktive Anbauvereinigungen das Schreiben unterstützen. Jede Anbauvereinigung kann nach dem Konsumcannabisgesetz bis zu 500 volljährige Mitglieder aufnehmen. Ein Bündnis von 200 Anbauvereinigungen kann rechnerisch bis zu 100.000 volljährige Mitglieder erreichen. Dieses politische und gesellschaftliche Gewicht sollte in der Debatte nicht länger übergangen werden.
Mit dem Absenden dieses Formulars erklärt eure Anbauvereinigung, dass sie das gemeinsame Schreiben unterstützt und öffentlich als Unterstützerin genannt werden darf.
Entwurf des Schreibens:
Rückmeldung erbeten bis: 30.07.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns als Anbauvereinigungen aus Deutschland an Sie, weil unsere Perspektive in der aktuellen politischen Debatte aus unserer Sicht zu wenig berücksichtigt wird.
Anbauvereinigungen wurden geschaffen, um Erwachsenen eine kontrollierte, nicht-kommerzielle und überprüfbare legale Bezugsform zu ermöglichen. Wir arbeiten unter engen gesetzlichen Vorgaben, zu Selbstkosten, mit Mitgliedschaft, Dokumentation, Mengenbegrenzung, Präventionspflichten und behördlicher Kontrolle.
Unser gemeinsames Anliegen ist eine klare und glaubwürdige Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum.
Medizinisches Cannabis muss als verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt werden: mit ärztlicher Indikation, Therapieverantwortung, pharmazeutischer Beratung und Patientensicherheit. Genusskonsum gehört dagegen in transparente, kontrollierte und nicht-kommerzielle Strukturen. Diese Abgrenzung ist entscheidend für Patientenschutz, Akzeptanz der Teillegalisierung und die gesellschaftliche Anerkennung der Anbauvereinigungen.
Gerade diese Abgrenzung gerät jedoch zunehmend unter Druck. Seit April 2024 haben sich kommerzielle Plattformmodelle etabliert, bei denen Cannabisblüten teils über schnelle Online-Verschreibung, Sortenauswahl, Grammpreise, importierte Ware und Expresslieferung beworben werden. Dadurch entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck, Genusskonsum werde faktisch über medizinische Schnellverordnungen in den Arzneimittelmarkt verlagert.
Diese Entwicklung schadet nicht nur der Akzeptanz seriöser Patientinnen- und Patientenversorgung. Sie setzt auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen zusätzlich unter politischen und behördlichen Rechtfertigungsdruck. Während kommerzielle Modelle sichtbar wachsen, erleben viele Vereine hohe bürokratische Belastungen, uneinheitliche Verwaltungspraxis und ein Maß an Misstrauen, das in keinem Verhältnis zu unserer tatsächlichen Tätigkeit steht.
Anbauvereinigungen sind keine kommerziellen Akteure. Wir betreiben keine Niedrigpreiswerbung, keine Sortenvermarktung, keine Expresslieferung und keine Gewinnmaximierung. Wir sind ein kontrollierter, nicht-kommerzieller Teil der Gesellschaft und leisten genau das, was mit der Teillegalisierung politisch ermöglicht werden sollte: eine legale, begrenzte und überprüfbare Alternative zum Schwarzmarkt.
Wir fordern deshalb:
* eine klare Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum,
* eine wirksame Begrenzung rein formularbasierter Schnellverordnungen von Cannabisblüten,
* ein Ende aggressiver Preis-, Sorten- und Plattformwerbung für verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis,
* den Schutz seriöser Telemedizin, Apothekenversorgung und schwer kranker Patientinnen und Patienten,
* eine verhältnismäßige, einheitlichere und praxistaugliche Verwaltungspraxis gegenüber Anbauvereinigungen,
* die politische Stärkung nicht-kommerzieller Anbauvereinigungen als kontrollierte legale Bezugsform.
Wir bitten den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesgesundheitsministerium und den Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, diese Punkte kurzfristig aufzugreifen. Die notwendige Diskussion über eine rechtssichere und ausgewogene Regulierung der Telemedizin darf nicht dazu führen, dass bestehende Fehlentwicklungen weiter fortbestehen und sich verfestigen.
Anbauvereinigungen sind nicht das Problem der Teillegalisierung. Sie sind ein wichtiger Teil der Lösung. Wer kontrollierte, legale und nicht-kommerzielle Bezugsformen ernst nimmt, muss diese Strukturen stärken und klar von kommerzialisierten Plattformmodellen abgrenzen. Dafür braucht es jetzt konkrete politische Schritte, nicht erst irgendwann.
Mit freundlichen Grüßen
Die unterzeichnenden Anbauvereinigungen